Liebe Eltern | Erziehungsberechtigte!
Hier die Infos für die Testungen von bereits genesenen Kindern! (Lt. VO zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22, BGBl. II Nr. 7/2022):
- Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARSCoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht (sowohl von PCR- als auch Antigen-Testungen) ausgenommen. Diese Regelung gilt auch in der sogenannten Sicherheitsphase.
- Verlängerung der Sicherheitsphase bis inkl. 26. Februar 2022.