Eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Informationen lt. Erlass des BMBWF Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022
An den Hygiene- und Präventionsbestimmungen und am Schulbetrieb selbst ändert sich im Wesentlichen nichts.
NEU: Die Reglungen der Sicherheitsphase und der Risikostufe 3 wurden bis 28. Februar verlängert:
- Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schüler/innen : in der KW 2 (10.1. – 14.1.2022) wird folgendermaßen getestet: MO – Antigentest; DI – Antigentest + PCR; DO – PCR. In den Folgewochen wird wieder wie gewohnt getestet: MO – Antigentest + PCR; MI – PCR
- Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen): Schüler/innen tragen MNS, Erwachsene FFP2
- KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)
Geändert werden allerdings die Vorgaben für die Gesundheitsbehörden:
- Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schüler/innen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
- Kommt innerhalb von drei Tagen ein/e zweite/r positiv PCR-getestete/r Schüler/in dazu, wird für die gesamte Klasse von der Bildungsdirektion für fünf Kalendertage Distance-Learning angeordnet.
- Wer FFP-2 Maske bzw. MNS (Kinder) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Unter-12-Jährigen, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich. D. h. Aufgrund der durchgehenden Maskenpflicht kommt es also zu keiner Kontaktpersonennachverfolgung und keinen Absonderungen durch die Gesundheitsbehörden in den Schulen.
- Positiv getestete Personen können sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test „freitesten“.