Ab Mo, 15.11.2021 gilt in OÖ im Bildungsbereich die Risikostufe 3!
Für Volksschulen bedeutet das:
- Es dürfen keine Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen mehr stattfinden.
- Elternsprechtage und -gespräche sowie schulpartnerschaftliche Gremien sind in digitaler Form abzuhalten.
- Unterrichtsangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen können nicht mehr stattfinden. Der Einsatz von psychosozialem und unterstützendem Personal ist weiterhin zulässig. ( z.B. Zahngesundheitserzieher/innen, Haltungs- und Bewegungsberater/innen).
- Die Testungen (2x Antigen-, 1x PCR-Test) der Schüler/innen werden weiter geführt (Ausnahmen bei Vorlage eines Genesungsnachweises, Nachweis über neutralisierende Antikörper, Absonderungsbescheid-nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert). Externe Testzertifikate von befugten Stellen werden anerkannt (keine „Wohnzimmertests“!)
- Regelung für schulfremde Personen: 3-G-Nachweis + MNS während des gesamten Aufenthalts, Dokumentation der Anwesenheit-Name, Kontaktdaten, Zeit, Grund
- Unterricht in Bewegung und Sport findet nach Möglichkeit immer im Freien statt! (In Innenräumen gilt ein Sicherheitsabstand von 1 m).
- Unterricht in Musikerziehung und verwandten Gegenständen: Das Singen findet nach Möglichkeit im Freien statt, in Innenräumen gilt ein Sicherheitsabstand von zwei Metern.
- Das Musizieren mit Blasinstrumenten hat ausschließlich im Freien stattzufinden.
- Schüler/innen der Volksschule tragen den MNS im gesamten Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume! (Es ist ein eigener MNS mitzubringen und zu verwenden!)