- Volksschulen sind nach den Osterferien weiterhin im Präsenzbetrieb.
- In Volksschulen gilt die MNS-Pflicht für Schüler/innen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
- Verpflichtende Testungen (Erlass d BMBWF GZ 2021-0.202.824;Änderung d. C-SchVO 2020/21 ausgegeb. am 1.4.2021): Die Kinder testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule und in der restlichen Woche so, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegt. Das bedeutet, dass in der Volksschule im Regelfall die Schüler/innen dreimal pro Woche (Mo-Mi-Fr) eine Testung absolvieren. (In der Woche nach den Osterferien wird am Di, 6.4. und am Do, 8.4. getestet.)
- Schüler/innen, die nicht an der Testung teilnehmen, bleiben im ortsungebundenen Unterricht!
- War eine Schülerin/ein Schüler bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen).
- Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen finden nicht statt.
- Kontakte mit Eltern/Erziehungsberechtigen dürfen nur im Wege der elektronischen Kommunikation stattfinden.
- Die unverbindliche Übung Tschechisch darf wieder durchgeführt werden.
Leistungsfeststellungen:
- Im 2. Semester findet je Unterrichtsgegenstand max. eine Schularbeit (4. Schulstufe) statt.
- Der Schwerpunkt der Leistungsfeststellungen liegt bei der Beurteilung der Mitarbeit (“sämtliche in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen”)